Drei Felder. Adresse steht bewusst nicht hier — sie wird für die Mitgliedschaft gebraucht,
aber nicht, um „ja“ zu sagen.
Zwei getrennte Häkchen, nicht eins: Datenschutz (nötig, Pflicht) und Rundbrief (freiwillig, optional).
Die DSGVO verlangt, dass Einwilligungen für unterschiedliche Zwecke getrennt und freiwillig sind —
ein Sammelhäkchen wäre angreifbar und ist außerdem die schlechtere Konversion.
Nach dem Absenden ist der Beitritt erklärt. Alles Weitere ist Abwicklung.
Überweisung statt Lastschrift. Ein SEPA-Mandat braucht eine Grundlage in Satzung
oder Beitragsordnung, Mandate sollten im Original vorliegen, und man speichert dauerhaft IBANs —
mit Zweckbindung, Speicherfrist, Löschkonzept und Zugriffsbeschränkung.
Bei 6–60 € im Jahr steht das in keinem Verhältnis.
Der Giro-Code (QR) nimmt der Überweisung die Reibung: Kamera der Banking-App drauf,
Betrag und Verwendungszweck stehen drin. Das ist der einzige Grund, warum Überweisung
hier gegen Lastschrift bestehen kann.
Adresse hier und ausdrücklich optional — wer sie nicht gibt, ist trotzdem beigetreten.
Für die Spendenbescheinigung wird sie ohnehin nur gebraucht, wenn jemand eine will.
Vor der Umsetzung zu klären: ob die Satzung Schriftform für den Beitritt verlangt.
Wenn ja, bleibt dieser Entwurf trotzdem richtig — dann erzeugt Schritt 2 zusätzlich ein
vorausgefülltes PDF zum Unterschreiben statt eines leeren Formulars zum Abtippen.
Bestätigungsmail an die beigetretene Person (mit Bankdaten noch einmal),
Benachrichtigung an den Vorstand, Eintrag in eine Liste, die der Vorstand ohne Technikkenntnisse
öffnen kann — im Zweifel eine Tabelle, kein Verwaltungssystem.
Der eigentliche Gewinn: Wer Schritt 1 abschickt und bei Schritt 2 abbricht, ist als Kontakt
vorhanden und kann in zwei Wochen erinnert werden. Heute ist diese Person unsichtbar und für immer weg.